Österreichische Volkszählung 1991

Begriffe und Definitionen 

Inhaltsverzeichnis:

VerwaltungseinheitenWohnbevölkerungVeränderungenFrühere Volkszählungen
KatasterflächeÖsterreicherGeburtenbilanzGenauigkeit
SeehöheWeitere WohnsitzeWanderungsbilanzWeitere Daten

 

1. VERWALTUNGSEINHEITEN IN DER VORSPALTE

Die in der Vorspalte genannten Politischen Bezirke und Gemeinden entsprechen dem Gebietsstand zum Zähltag der Volkszählung, dem 15. Mai 1991 (identisch mit dem Gebietsstand vom 1. 1. 1991).

Die Namen der Gemeinden bzw. der Politischen Bezirke entsprechen nicht in allen Fällen der amtlichen Schreibweise. Z. B. wurden sämtliche “Sankt” auf “St.” abgekürzt. Die Namen der Politischen Bezirke enthalten - abweichend von der amtlichen Schreibweise - zwecks Vermeidung von Verwechslungen erforderlichenfalls in Klammern die Zusätze “Stadt” bzw. “Land”.

Die den territorialen Einheiten in der Vorspalte vorangestellte Kennziffer ist die vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verwendete “Topographische Kennziffer”. Die erste Stelle gibt das Bundesland, die zweite und dritte Stelle den Politischen Bezirk innerhalb des Bundeslandes und die vierte und fünfte Stelle die Gemeinde innerhalb des Politischen Bezirkes an. Bei den Gemeinden ist aus Platzgründen nur diese vierte und fünfte Stelle angedruckt.  


2. KATASTERFLÄCHE

Angegeben ist die Katasterfläche der Gemeinden mit dem Gebietsstand zum Zähltag der Volkszählung. Es handelt sich um den letztverfügbaren Stand der Vermessungsergebnisse des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen.


3. SEEHÖHE

Es handelt sich um die Seehöhe des Hauptortes. Die Angaben wurden der Österreichkarte 1:50.000 des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen entnommen.


4. WOHNBEVÖLKERUNG

Diese Zahl umfaßt alle Personen, die am Zähltag in der Gemeinde ihren ordentlichen Wohnsitz hatten. Für Zweifelsfälle gab es Bestimmungen in der Zählungsliste, denen das Familienwohnsitzprinzip zugrunde lag. Ausländische Arbeitnehmer waren in der Regel dem österreichischen Wohnsitz zuzuzählen.  


5. ÖSTERREICHER

Hiebei handelt es sich um die Wohnbevölkerung abzüglich jener Personen, die nicht die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.  


6. WEITERE WOHNSITZE 1991 gem. VZ-GESETZ

Gesamtzahl der in den Erhebungspapieren der betreffenden Gemeinde eingetragenen Personen mit der Angabe, hier einen “weiteren Wohnsitz” zu haben. Für den weiteren Wohnsitz gibt es keine spezielle Definition (Hinweis im Leitfaden für Zähler: “ . . . Der bloße Besitz einer Wohnung begründet noch keinen Wohnsitz, die Wohnung muß regelmäßig während des Jahres, also nicht nur während des Urlaubs, bewohnt werden.”). Die praktische Handhabung wird von Gemeinde zu Gemeinde sowie im Vergleich zu 1981 unterschiedlich erfolgt sein. Sowohl bei regionalen als auch bei historischen Vergleichen ist dies zu berücksichtigen.  


7. VERÄNDERUNG SEIT 1981

Die in Spalte 7 angegebene Gesamtveränderung, die in Spalte 11 angegebene Wanderungsbilanz sowie alle zugehörigen Relativzahlen beziehen sich auf die Vergleichszahlen 1981.  


8. GEBURTENBILANZ

Zahl der Lebendgeborenen abzüglich der Zahl der Sterbefälle, jeweils bezogen auf die Wohngemeinde und auf den Zeitraum zwischen den Volkszählungen. Für Wien wurden die Sterbefälle von Anstaltsbewohnern analog zu den übrigen Sterbefällen auf die Gemeindebezirke aufgeteilt.  


9. WANDERUNGSBILANZ

Rechenrest aus Gesamtveränderung abzüglich Geburtenbilanz. Spalte 11 enthält somit im wesentlichen die Wanderungsbilanz 1981-1991 (Zugezogene minus Weggezogene). Der dort ausgewiesene Wert enthält aber auch andere Restkomponenten, z. B. allfällige Unterschiede im Erfassungsgrad der beiden verglichenen Zählungen.  


10. VERGLEICHSZAHLEN DER VOLKSZÄHLUNGEN 1869-1981

Die Volkszählungen 1869-1923 weisen die “ORTSANWESENDE Bevölkerung” aus, die Volkszählungen ab 1934 die “WOHNBEVÖLKERUNG”, somit für 1939 die “Ständige Bevölkerung” zuzüglich der “Berufsmilitärpersonen” und des “Reichsarbeitsdienstes”.

ZÄHLTAGE waren bis 1910 jeweils der 31. 12. Die Zähltage der späteren Volkszählungen lauten: 7. 3. 1923; 22. 3. 1934; 17. 5. 1939; 1. 6. 1951; 21. 3. 1961; 12. 5. 1971 und 12. 5. 1981.

Für die VOLKSZÄHLUNG 1869 stehen in den Quellen nur die “Zivilpersonen” gemeinde- und ortschaftsweise zur Verfügung, das Militär nur in einer Ländersumme. Zwecks besserer Vergleichbarkeit mit den nachfolgenden Ergebnissen wurden die Militärpersonen nach dem Muster von 1880 auf die Garnisonsorte aufgeteilt.

Bei der VOLKSZÄHLUNG 1934 enthält die Österreichsumme 4.726 “Personen ohne festen Wohnort”, die nicht in den Bundesländersummen enthalten sind.

Das bei der VOLKSZÄHLUNG 1939 noch gültige strenge Anwesenheitsprinzip für die Zählung des Militärs (am Garnisonsort) führte bei vielen Gemeinden zu außergewöhnlichen Ergebnissen, da damals viele Jungmänner bereits in entfernt liegende Standorte eingezogen waren. Die Ergebnisse der Volkszählung 1939 passen daher für viele Gemeinden nicht in die allgemeine Tendenz ihrer Bevölkerungsentwicklung.

Für die VOLKSZÄHLUNG 1971 sind nicht die Originaldaten angeführt, sondern die Zahl der 1971 als "nur vorübergehend anwesend" (also nicht zur Wohnbev”ökerung) gezählten ausländischen Arbeitskräfte hinzugerechnet, um die Vergleichbarkeit mit dem Bevölkerungsbegriff der nachfolgenden Zählungen zu erreichen.

Sämtliche Vergleichszahlen aus früheren Volkszählungen sind auf den GEBIETSSTAND zum Zähltag der Volkszählung 1991 abgestellt. Es wurde daher das ursprüngliche Ergebnis einer früheren Volkszählung nur dann übernommen, wenn in der betreffenden Gemeinde seither keine Gebietsveränderungen stattgefunden haben. Sind jedoch z. B. zwei Gemeinden vereinigt worden, wurden die Zählungsergebnisse aller davorliegenden Volkszählungen entsprechend summiert. Wurde ein Teil einer Gemeinde abgetrennt und mit einer anderen vereinigt, so wurden für alle davorliegenden Volkszählungen die für das jeweilige Teilgebiet festgestellten Einwohner der einen Gemeinde abgezogen und der anderen Gemeinde zugerechnet.

Für die Feststellung der Einwohnerzahl eines abgetretenen Gebietsteiles wurden die Ortsverzeichnisse (Ortsrepertorien; für 1939 handschriftliche Manuskripte) der davorliegenden Volkszählungen herangezogen. War das fragliche Gebiet mit einer Ortschaft bzw. einem Ortschaftsbestandteil des Ortsverzeichnisses ident, so konnte die bei der betreffenden Volkszählung tatsächlich ermittelte Bevölkerungszahl in die Rechnung einbezogen werden. Häufig stimmte der abgetrennte Gebietsteil nicht genau mit einer in den früheren Ortsverzeichnissen genannten Einheit überein. In diesen Fällen wurde der nicht erfaßbare Restanteil prozentuell berücksichtigt.

Die Aufteilung der Bevölkerung Wiens vor 1951 auf die heutigen Gemeindebezirke erfolgte entsprechend der öZusammenstellung der Gesetze, Verordnungen, Kundmachungen und Gemeinderatsbeschlüsse betreffend die Änderung der Wiener Stadt- und Bezirksgrenzen von

1850-1960 von Ing. Josef Kostal, mit Hilfe der Ortsrepertoiren und der Statistischen Jahrbücher der Stadt Wien. Die Aufteilung des Militärs erfolgte im wesentlichen nach dem Fassungsvermögen der Kasernen.  


11. GENAUIGKEIT DER ERGEBNISSE

Die erhobenen Einwohnerzahlen bilden auch die Grundlage für die Aufteilung bestimmter Steuermittel auf die Gemeinden. Es ist daher zu vermuten, daß die Gemeinden bei der Durchführung der Erhebung i. a. mit großer Sorgfalt auf eine vollständige Erfassung ihrer Einwohner geachtet haben. Stellenweise scheint sogar eine Übererfassung von Personen erfolgt zu sein. Im Rahmen der Bearbeitung des Erhebungsmaterials wurden Kontrollen auf Doppelzählung und bei zweifelhaft erscheinenden Wohnsitzangaben durchgeführt, sowie im Falle von Berichtigungsbegehren von Gemeinden die richtige Zurechnung der reklamierten Personen zur Wohnbevölkerung einer Gemeinde überprüft. Trotz ähnlicher Prüfungen bei der vorangegangenen Zählung ist bei strengem Vergleich mit 1981 (vor allem bei der Beurteilung der “errechneten Wanderungsbilanz”) bei einzelnen Gemeinden eine gewisse Unschärfe denkbar.

 


12. WEITERE DATEN

Wohnbevölkerung, Bürgerzahl, “weitere Wohnsitze”, Bevölkerungszahlen früherer Volkszählungen sowie die Geburten- und Wanderungsbilanzen können gemeindeweise auch aus der Datenbank des Österreichischen Statistischen Zentralamtes abgerufen werden.

Strukturergebnisse der Volkszählung werden in einer ersten Aufarbeitungsphase im Lauf des ersten Halbjahres 1993, die Ergebnisse einer zweiten Aufarbeitungsphase im Jahre 1994 veröffentlicht werden (vgl. Publikationsverzeichnis am Ende des Heftes).  

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Homepage zur Volkszählung 1991


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Gestaltet von: Alfons KollerLetzte Aktualisierung: 14.11.1996