Finanzanlagen
 
Unter Finanzanlagen versteht man Investitionen in andere Unternehmen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
  1. Beteiligungen, davon Anteile an verbundenen Unternehmen (Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die dem eigenen Geschäftsbetrieb durch eine dauerhafte Verbindung zu diesen Unternehmen dienen. Im Zweifel spricht man von einer Beteiligung, wenn die Anteile Kapitalgesellschaften mindestens 25 % betragen oder eine Beteiligung als vollhaftender Gesellschafter an einer Personengesellschaft vorliegt). Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind gesondert auszuweisen. Von einem verbundenen Unternehmen spricht man, wenn eine Beteiligung von mehr als 50 % vorliegt und das Unternehmen in den Konzernabschluss einer Muttergesellschaft einzubeziehen ist.

  2. Ausleihungen (sind langfristige Kapitalforderungen, die nicht unter der Position "Wertpapiere" bilanziert werden, zB. langfristige Darlehen). Ausleihungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sind gesondert auszuweisen)

  3. Wertpapiere (hier sind alle Wertpapiere auszuweisen, die einer längerfristigen Kapitalanlage dienen und nicht unter die Position "Beteiligung" oder "Anteile an verbundenen Unternehmen" fallen)

  4. Geleistete Anzahlungen (diese beziehen sich auf Vorleistungen für die Anschaffung von Finanzanlagen)


 

Inhalt: MMag. Leitner Martin & Mag. Reitinger Ernst
Layout: Mag. Koller Alfons & MMag. Leitner Martin
EcoWeb-Projekt: Modul Bilanz - Gesponsert aus Mitteln des BMBWK, Linz 09/04