Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
 
Forderungen entstehen, wenn ein Unternehmen ein Produkt verkauft oder eine Dienstleistung erbracht hat, die Bezahlung aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
  1. Forderungen aus Lieferung und Leistung: diese Position steht in engem Zusammenhang mit dem Gegenstand des Unternehmens z.B. Verkauf von Produkten oder Erbringung bestimmter Dienstleistungen.

  2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen: sämtliche Forderungen aus Leistungserbringung, Lieferungen, Ausleihungen, Gewinnansprüche u. ä. gegen verbundene Unternehmen sind hier auszuweisen.

  3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: liegt kein verbundenes Unternehmen, sondern nur ein Beteiligungsverhältnis vor, sind sämtliche Forderungen Unter dieser Position auszuweisen.

  4. sonstige Forderungen: z.B. Forderungen an das Finanzamt, Sozialversicherung, Darlehen an Dienstnehmer, Forderungen aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen.

 

Inhalt: MMag. Leitner Martin & Mag. Reitinger Ernst
Layout: Mag. Koller Alfons & MMag. Leitner Martin
EcoWeb-Projekt: Modul Bilanz - Gesponsert aus Mitteln des BMBWK, Linz 09/04