Sachanlagen
 
Unter Sachanlagen versteht man körperliche Gegenstände, die dem Anlagevermögen zuzuordnen sind.
  1. Bebaute Grundstücke und Bauten auf fremdem Grund

  2. Unbebaute Grundstücke

  3. Maschinen und maschinelle Anlagen

  4. Werkzeuge, Betriebs- u. Geschäftsausstattung

  5. Geleistete Anzahlungen (Vorleistungen für die Anschaffung von Sachanlagevermögen) und Anlagen im Bau (aktiviert werden die bis zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellkosten von noch nicht fertigen selbsterstellten Anlagen)

 

Inhalt: MMag. Leitner Martin & Mag. Reitinger Ernst
Layout: Mag. Koller Alfons & MMag. Leitner Martin
EcoWeb-Projekt: Modul Bilanz - Gesponsert aus Mitteln des BMBWK, Linz 09/04