Wertpapiere und Anteile
 
Hier sind Wertpapiere und Anteile zu verbuchen, die im Gegensatz zu Wertpapieren des Anlagevermögens nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Unternehmen zu dienen. Ausnahme sind eigene Anteile und Anteile an herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen. Diese sind immer im Umlaufvermögen auszuweisen.
  1. Eigene Anteile
    Hier sind Anteile der Gesellschaft an sich selbst zu verbuchen. Unter bestimmten Umständen (z.B. zur Abwehr eines Schadens für die Gesellschaft) dürfen Aktiengesellschaften bis zu 10 % eigene Aktien erwerben. Für eine GmbH ist der Erwerb eigener Anteile verboten.

  2. Anteile an verbundenen Unternehmen
    Unter dieser Position werden alle Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen, die nur kurzfristig gehalten werden und daher nicht ins Anlagevermögen gehören. Außerdem findet man unter dieser Position Anteile an Unternehmen, die mehrheitlich oder beherrschend am bilanzierenden Unternehmen beteiligt sind (z.B. Anteile an einem Mutterunternehmen)

  3. Sonstige Wertpapiere und Anteile
    Hier werden alle Wertpapiere bilanziert, die dem Umlaufvermögen angehören und nicht an anderer Stelle bilanziert werden können.


Kassabestand, Schecks, Guthaben bei Banken

Diese Position umfasst Bargeld, noch nicht eingelöste Schecks, verfügbare Guthaben bei Banken.



 

Inhalt: MMag. Leitner Martin & Mag. Reitinger Ernst
Layout: Mag. Koller Alfons & MMag. Leitner Martin
EcoWeb-Projekt: Modul Bilanz - Gesponsert aus Mitteln des BMBWK, Linz 09/04