PASSIVA

Die Passivseite der Bilanz (Kapitalseite) zeigt, aus welchen Quellen bzw. in welcher rechtlichen Form das Vermögen des Unternehmens finanziert wurde.

Eigenkapital
Die Bilanzierung des Eigenkapitals ist in hohem Maße von der Rechtsform des Unternehmens abhängig. Die wichtigsten Rechtsformen sind die Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)), die in der Folge genauer behandelt werden.
Für Informationen zu Einzelunternehmen, Offenen Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften folge den einzelnen Links.

Unter Eigenkapital versteht man jene Mittel, die dem Unternehmen von den Eigentümern (Aktionäre, Gesellschaftern) zu Verfügung gestellt wurden.
Die Mindestgliederung des Eigenkapitals bei Kapitalgeselschaften hat folgendes Aussehen:


A. Eigenkapital
 
 
    1. gebundene Kapitalrücklage
    2. nicht gebundene Kapitalrücklage
  III. Gewinnrücklagen
    1. gesetzliche Rücklage
 
    2. satzungsmäßige Rücklage  
    3.andere Rücklagen (freie Rücklagen)  
 
B. Unversteuerte Rücklagen
    1. Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungen  
    2. sonstige unversteuerte Rücklagen  

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Fremdkapital
Unter Fremdkapital versteht man jene Mittel, die nicht von den Eigentümern zur Verfügung gestellt wurden.
Dazu zählen:


Inhalt: MMag. Leitner Martin & Mag. Reitinger Ernst
Layout: Mag. Koller Alfons & MMag. Leitner Martin
EcoWeb-Projekt: Modul Bilanz - Gesponsert aus Mitteln des BMBWK, Linz 09/04