Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn entsteht aus dem Jahresüberschuss /-fehlbetrag der Gewinn und Verlustrechnung unter Berücksichtigung von Rücklagendotierungen bzw. Rücklagenauflösungen und eines eventuellen Gewinn- / Verlustvortrages. Aus der G u. V wird er in die Bilanz übernommen.

Jahresüberschuss /-fehlbetrag
+ Auflösung von Rücklagen
- Zuweisung zu Rücklagen
+ Gewinnvortrag
- Verlustvortrag
= Bilanzgewinn / Bilanzverlust

Der Bilanzgewinn stellt jenen Betrag dar, der für eine Gewinnverteilung zur Verfügung steht. Der Beschluss über die Höhe des Ausschüttungsbetrags erfolgt auf Grund eines Gewinnverteilungsvorschlages des Vorstandes. Der Bilanzgewinn beinhaltet sowohl den Betrag, der an die Gesellschafter ausgeschüttet wird, als auch jenen Teil, der ins nächste Jahr übernommen wird (=Gewinnvortrag) und dann in den Bilanzgewinn /-verlust einfließt.
Ein eventueller Bilanzverlust wird im nächsten Jahr als Verlustvortrag mit negativem Vorzeichen ausgewiesen und stellt so eine Korrekturposition zum Eigenkapital dar. Er fließt im nächsten Jahr wie der Gewinnvortrag in den Bilanzgewinn / -verlust ein.



 

Inhalt: MMag. Leitner Martin & Mag. Reitinger Ernst
Layout: Mag. Koller Alfons & MMag. Leitner Martin
EcoWeb-Projekt: Modul Bilanz - Gesponsert aus Mitteln des BMBWK, Linz 09/04