Rücklage

Rücklagen können nach verschiedenen Kriterien unterteilt werden:

Kapitalrücklagen und Gewinnrücklagen:
Kennzeichen einer Kapitalrücklage ist, dass sie von außen dem Unternehmen zugeführt werden. Gewinnrücklagen werden aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres gebildet.

Gebundene und ungebundene Rücklagen: Gebundene Rücklagen dürfen nur zur Verlustabdeckung aufgelöst werden, ungebundene Rücklage dürfen jederzeit aufgelöst werden.

Ein Beispiel für eine gebundene Kapitalrücklage ist das Agio, d.h. jener Betrag, der bei der Ausgabe von z.B. Aktien über den Nennbetrag zu bezahlen ist. Dieser Betrag ist zwingend in eine gebundene Kapitalrücklage einzustellen und als solche auszuweisen.

Die gesetzliche Rücklage ist ein Beispiel für eine gebundene Gewinnrücklage. Jede Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) ist verpflichtet, solange 5 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einzustellen, bis die gesamten gebundenen Rücklagen (=gebundene Kapitalrücklage + gesetzliche Rücklage) einen Wert von 10 % des Nennkapitals ausmacht)

Offene und stille Rücklagen: Offene Rücklagen sind in der Bilanz erkennbar, z.B. Kapitalrücklagen oder Gewinnrücklagen. Stille Rücklagen sind in der Bilanz nicht erkennbar, sie entstehen durch eine Unterbewertung der Aktiva oder eine Überbewertung der Passiva.


 

Inhalt: MMag. Leitner Martin & Mag. Reitinger Ernst
Layout: Mag. Koller Alfons & MMag. Leitner Martin
EcoWeb-Projekt: Modul Bilanz - Gesponsert aus Mitteln des BMBWK, Linz 09/04