Rückstellungen

Bei den Rückstellungen handelt es sich um Vorsorgen für Aufwendungen, deren Höhe oder Eintritt ungewiss ist. Rückstellungen sind Fremdkapital. Beispiele für Rückstellungen sind Abfertigungsrückstellungen (das Unternehmen trifft nach dem Vorsichtsprinzip Vorsorge für eventuelle Abfertigungsansprüche der Mitarbeiter), Pensionsrückstellungen (für eventuelle Pensionsansprüche von Mitarbeitern), Steuerrückstellungen (für Steuerschulden, deren Höhe noch nicht feststeht) oder Rückstellungen für Prozesskosten (wenn der Ausgang des Prozesses und damit die Höhe der Kosten noch nicht feststeht)


 

Inhalt: MMag. Leitner Martin & Mag. Reitinger Ernst
Layout: Mag. Koller Alfons & MMag. Leitner Martin
EcoWeb-Projekt: Modul Bilanz - Gesponsert aus Mitteln des BMBWK, Linz 09/04