Unversteuerte Rücklagen

Unter bestimmten Umständen (z.B. bei Investitionen) darf ein Teil des Jahresüberschusses steuerfrei gestellt werden. Dieser muss einer unversteuerten Rücklage zugeführt werden.


 

Inhalt: MMag. Leitner Martin & Mag. Reitinger Ernst
Layout: Mag. Koller Alfons & MMag. Leitner Martin
EcoWeb-Projekt: Modul Bilanz - Gesponsert aus Mitteln des BMBWK, Linz 09/04