Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen (Schulden) des Unternehmen, die am Bilanzstichtag der Höhe und Fälligkeit nach feststehen. Die Verbindlichkeiten sind in der Bilanz hinsichtlich ihrer Fälligkeit (weniger als 1 Jahr, mehr als 5 Jahre) aufzuteilen.
  1. Anleihen
    Bei Anleihen handelt es sich um Fremdkapital, das große Unternehmen auf dem öffentlichen Kapitalmarkt aufbringen.
  2. Verbindlichkeiten gegenüber Banken
    In dieser Position sind alle Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Sparkassen auszuweisen.
    (z.B. Darlehen, Kontokorrentkredite, Zinsen- und Spesenverpflichtungen)
  3. Erhaltene Anzahlungen
    Erhaltene Anzahlungen sind Vorleistungen von Kunden für noch nicht erbrachte Leistungen.
    (z.B. Anzahlungen im Großanlagenbau)
  4. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
    Sie entstehen z.B. wenn gelieferte Ware noch nicht bezahlt wurde.
  5. Wechselverbindlichkeiten
    Hier werden Verbindlichkeiten, die wechselmäßig verbrieft wurden, verbucht.
  6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
    Unter dieser Position werden sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen, auch wenn man sie einer anderen Verbindlichkeitenposition zuordnen könnten.
  7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
    Für Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, gilt das gleiche wie bei verbundenen Unternehmen.
  8. Sonstige Verbindlichkeiten
    Hier werden alle Verbindlichkeiten bilanziert, die keiner der oberen Positionen zugeordnet werden können z.B. Steuerschulden, nicht ausbezahlte Dividenden, rückständige Löhne.

 

Inhalt: MMag. Leitner Martin & Mag. Reitinger Ernst
Layout: Mag. Koller Alfons & MMag. Leitner Martin
EcoWeb-Projekt: Modul Bilanz - Gesponsert aus Mitteln des BMBWK, Linz 09/04