EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit)
Für manche Analyseergebnisse ist es nützlich, außerordentliche Einflüsse aus dem Ergebnis zu beseitigen. Dann kann das EGT herangezogen werden. Im EGT ist das außerordentliche Ergebnis nicht enthalten. Außerdem ist es unversteuert, was eine Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen mit unterschiedlicher Besteuerung ermöglicht (z.B.: zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften oder Unternehmen in verschiedenen Ländern).
Beim EGT handelt es sich somit um die Summe von Betriebs- und Finanzergebnis.


Inhalt: MMag. Leitner Martin & Mag. Reitinger Ernst
Layout: Mag. Koller Alfons & MMag. Leitner Martin
EcoWeb-Projekt: Modul Bilanz - Gesponsert aus Mitteln des BMBWK, Linz 09/04