Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren

Die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform kann entweder nach dem Gesamtkostenverfahren oder nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt werden. Beide führen zum selben Ergebnis. In der Praxis hat das Gesamtkostenverfahren die größere Bedeutung.

Beim Gesamtkostenverfahren werden der Gesamtleistung des Unternehmens den gesamten Aufwendungen der Periode gegenübergestellt.
Nachteil: geringer Aussagewert aufgrund fehlender Möglichkeiten u.a. zur Abgrenzung nach Periodenzugehörigkeit und Aufteilung des Betriebsergebnisses nach Produktarten.
Vorteil: Keine laufende Ermittlung und Bewertung der Zugänge an fertigen und unfertigen Erzeugnissen.

Beim Umsatzkostenverfahren werden die in einer Periode erzielten Erlöse nicht den Gesamten Produktionsaufwendungen gegenübergestellt, sondern nur jenen Aufwendungen, die für die verkauften Produkte angefallen sind.
Nachteil: Höherer Aufwand, da kontinuierliche Erfassung und Bewertung der Bestandzugänge an fertigen und unfertigen Erzeugnissen notwendig ist.
Vorteil: Aussagefähigeres Betriebsergebnis, insbesondere für die kurzfristige Erfolgsrechnung, und bei Gliederung nach Produktarten kann ohne großen Aufwand für diese das Ergebnis singulär ermittelt werden.

Wenn Otmar zusätzlich zu seinen Maroni auch noch Süssigkeiten verkauft, dann ermittelt er beim Gesamtkostenverfahren einfach alle Aufwendungen und Erträge und rechnet sich dann den Gewinn aus. Beim Umsatzkostenverfahren ordnet er die Aufwendungen und Erträge jeweils den Maroni und den Süssigkeiten zu und kann somit zusätzlich ermitteln, welchen Gewinn ihm die einzelnen Bereiche gebracht haben.

 

Inhalt: MMag. Leitner Martin & Mag. Reitinger Ernst
Layout: Mag. Koller Alfons & MMag. Leitner Martin
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