Außerordentliches Ergebnis
Außerordentliche Erträge fallen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit an. Sie beruhen, ebenso wie die außerordentlichen Aufwendungen, auf außergewöhnlichen Ereignissen, die nicht im normalen Ablauf des Geschäftsjahres auftreten. Das sind Ereignisse, die ungewöhnlich in der Art sind, selten vorkommen und einige materielle Bedeutung haben. Z.B.: Zuschüsse vom Staat, Abschreibungen wegen außergewöhnlicher Ereignisse


Inhalt: MMag. Leitner Martin & Mag. Reitinger Ernst
Layout: Mag. Koller Alfons & MMag. Leitner Martin
EcoWeb-Projekt: Modul Bilanz - Gesponsert aus Mitteln des BMBWK, Linz 09/04