Gewinnvortrag / Verlustvortrag

Den Gewinnvortrag finden Sie nur bei Kapitalgesellschaften. Er ist nach den gesetzlichen Vorschriften als Einzelposten unter der Position Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen. Er entwickelt sich aus dem Restbetrag des Vorjahresgewinns, der nicht an die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ausgeschüttet oder ggf. den Rücklagen zugeführt worden ist.

 

Inhalt: MMag. Leitner Martin & Mag. Reitinger Ernst
Layout: Mag. Koller Alfons & MMag. Leitner Martin
EcoWeb-Projekt: Modul Bilanz - Gesponsert aus Mitteln des BMBWK, Linz 09/04