Rücklagenauflösung/ -bildung
Eine Firma kann Rücklagen auflösen bzw. bilden. Bei den Rückstellungen handelt es sich um Vorsorgen für Aufwendungen, deren Höhe oder Eintritt ungewiss ist. Rückstellungen sind Fremdkapital. Beispiele für Rückstellungen sind Abfertigungsrückstellungen (das Unternehmen trifft nach dem Vorsichtsprinzip Vorsorge für eventuelle Abfertigungsansprüche der Mitarbeiter), Pensionsrückstellungen (für eventuelle Pensionsansprüche von Mitarbeitern), Steuerrückstellungen (für Steuerschulden, deren Höhe noch nicht feststeht) oder Rückstellungen für Prozesskosten (wenn der Ausgang des Prozesses und damit die Höhe der Kosten noch nicht feststeht). Nach Abschluss eines Geschäftsjahres geht das Unternehmen dann her und passt die Rücklagen den neuen Gegebenheiten an.


Inhalt: MMag. Leitner Martin & Mag. Reitinger Ernst
Layout: Mag. Koller Alfons & MMag. Leitner Martin
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