Steuern vom Einkommen und Ertrag
Hier sind nur die Steuer von Einkommen und Ertrag auszuweisen, bei Kapitalgesellschaften vor allem die Körperschaftssteuer.


Inhalt: MMag. Leitner Martin & Mag. Reitinger Ernst
Layout: Mag. Koller Alfons & MMag. Leitner Martin
EcoWeb-Projekt: Modul Bilanz - Gesponsert aus Mitteln des BMBWK, Linz 09/04