Der Jahresüberschuss (Jahresfehlbetrag) ergibt sich aus der Differenz
von Erträgen und Aufwendungen. Er beinhaltet das Ergebnis der eigentlichen
Betriebstätigkeit, das Finanzergebnis (=Erfolg aus Beteiligungen, Zinsaufwendungen
und -erträgen) und das außergewöhnliche Ergebnis. Der Jahresüberschuss
/ -fehlbetrag ist bereits versteuert.