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Liberalisierung
am Strommarkt
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Die Anforderungen der EU-Richtlinie
Elektrizität
Mit dem In-Kraft-Treten des neuen Elektrizitätswirtschafts-
und organisationsgesetzes (ELWOG) am 19. 2. 1999 begannen die
Liberalisierungsprozesse.
Auslöser für diesen Prozess waren zwei Maßnahmenpakete,
die auf die Schaffung eines einheitlichen und liberalisierten Strommarkt. Zum
Einen wurde die Abschaffung künstlicher Marktzugangsbarrieren in Form von
Ausschließungsrechten zur Stromversorgung gefordert. Zum Anderen schufen sie
die Öffnung des bestehenden Netzes für jeden Anbieter.
Dazu gehören auch Maßnahmen wie das „Unbundling“, das bedeutet die
gesellschaftsrechtliche oder zumindest kaufmännische Trennung der betrieblichen
Bereiche Erzeugung, Transport und Verteilung oder transparente Vereinbarungen
der Durchleitungsentgelten.
EU-Binnenmarktrichtlinien:
Beschluss der Richtlinie durch das Europäische Parlament | 11.12.1996 |
Beschluss der Richtlinie durch den Ministerrat | 19.12.1996 |
Inkrafttreten der Richtlinie nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU | 19.07.1997 |
Nationale Umsetzungsfrist bis zum | 29.02.1999 |
Mindestöffnung des EU-Strommarktes: | |
Um 23 % (max. Schwellenwert für Jahresstromverbrauch: 40 Mio. kWh) | 19.02.1997 |
Um 28 % (max. Schwellenwert für Jahresstromverbrauch: 20 Mio. kWh) | 19.02.2000 |
Um 33 % (max. Schwellenwert für Jahresstromverbrauch: 9 Mio. kWh) | 19.02.2003 |
"Anti-Ungleichgewichts-Klausel" | läuft aus 2006 |
Neun Jahre Übergangsfrist zur Wahrung der Chancengleichheiten im Wettbewerb: | |
Bericht der Kommission nach viereinhalb Jahren | |
Weitere Stufe der Liberalisierung: Europäische Kommission prüft anhand der gemachten Erfahrungen, ob EU-Strommarkt weiter geöffnet werden soll. |
19.02.2006 |
Aus: Stromwirtschaft im Wettbewerb. Lehrerinformationen (o. A.). Arbeitskreis Schulinformation Energie (Hrsg.). 6. S. |
Das österreichische Elektrizitätswirtschaft- und Organisationsgesetz (EL WOG)
Das ElWOG sieht in seiner derzeitig gültigen
Fassung eine Öffnung des österreichischen Strommarktes in drei Stufen vor.
Am 19. Februar 1999 begann die erste Stufe:
Stromkunden, die mehr als 40 GWh Jahresverbrauch haben, dürfen sich ihren
Stromlieferanten frei auswählen. Seit damals gibt es in Österreich 75 Großkunden
die dieses Privileg haben.
Am 19. Februar 2000 begann die zweite Stufe:
Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 20 GWh haben nun die Möglichkeit
ihren Stromversorger frei zu wählen. Somit sind weitere 70 Großkunden in der
Lage ihren Stromlieferanten frei zu wählen.
Laut dem derzeitigen EIWOG beginnt die dritte Stufe der Strommarktöffnung am
19. Februar 2003. Ab diesem Zeitpunkt können sich Stromkunden mit einem
Jahresverbrauch von mehr als 9 GWh ihren Lieferanten selbst auswählen. Diese
Stufe wird etwa 160 Kunden den Weg in die frei Stromwirtschaft öffnen.
Insgesamt würden somit im Jahr 2003 ca. 300 Stromkunden von der Strommarktöffnung
provitieren.
Aufgrund der starken Dynamik des Energiemarktes wird das EIWOG bereits im Jahr
2000 novelliert werden. Inhalt dieser Novelle ist neben anderen grundlegenden Änderungen
auch die Vorverlegung der völligen Liberalisierung des österreichischen
Strommarktes. Diese Novelle soll laut politischen Diskussionen noch vor der
Sommerpause 2000 vom Nationalrat beschlossen werden. Gemäß dieser Novelle
haben alle Stromkunden ab 1. Oktober 2001 die Möglichkeit ihren Stromversorger
frei zu wählen.
Aufgrund der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der Energieversorgung wurde
die bisherige allgemeine Anschluss- und Versorgungspflicht auch in der derzeit gültigen
EIWOG festgeschrieben.
In manchen anderen Ländern wurde der Elektrizitätsmarkt bereits vollständig
geöffnet. Da dies der jeweiligen Landesgesetzgebung obliegt, gibt es derzeit
verschiedene Marktöffnungsgrade in den EU-Staaten.
Die bisherige Struktur der
Elektrizitätswirtschaft
Bisher regelte des 2. Verstaatlichungsgesetz
(1947) die Organisation der Elektrizitätswirtschaft. Aufgrund diese Gesetzes
gab es eine Verbundgesellschaft mit ihren Sondergesellschaften, 9
Landesenergieversorger und 6 landeshauptstädtische Energieversorger, die ÖBB
sowie weitere kleine private Energieversorger.
Die Verbundgesellschaft erzeugt in ihren 76 Kraftwerken mit 27 Mrd.
Kilowattstunden fast die Hälfte des Stroms von Österreich und betreibt ein
3.600 km langes Höchstspannungsnetz für den überregionalen Transport und den
europäischen Stromaustausch (Import – Export). Die Verbundgesellschaft war
bzw. ist Vorlieferant für die regionalen Energieversorger, welche den Strom in
ihren Versorgungsgebieten weiter verteilen. Doch auch die meisten
Regionalversorger erzeugen einen Teil ihres Stromaufkommens mit eigenen
Kraftwerken und beliefern darüber hinaus auch die kleineren Energieversorger in
den Bundesländern.
Abb. 1a: Organisation der österreichischen E-Wirtschaft:
Vom Monopol zum Wettbewerb
Durch die schrittweise Öffnung des
Strommarktes innerhalb der Europäischen Union und dem damit entstehenden
Wettbewerb, versprechen sich die Experten sinkende Energiepreise und
effizienteren Einsatz der Ressourcen, was zur Stärkung der europäischen
Wirtschaft beitragen soll.
Die Schaffung eines gemeinsamen europäischen
Binnenmarktes wird jedoch durch die Speicherproblematik beim Strom erschwert. Da
Strom nur bedingt und mit erheblichen Verlusten speicherbar ist, müssen die
Stromversorgungsunternehmen „just in time“ produzieren und liefern.
Abb.1b: Elektritzitätserzeugung in der Europäischen Union 1997
Aus: Elektrizitätserzeugung in der EU (2000). IEA |
Mit dem Wettbewerb kommen zur
Versorgungsaufgabe die Anforderungen zum Transport ( Durchleitung) großer
„fremderzeugter“ Strommengen auf die Netze zu.
Ein Neubau von weiteren Übertragungsleitungen wird in den meisten Fällen
sowohl ökologischen als auch ökonomischen Gründen nicht durchgeführt werden.
Die weitläufigen Stromnetze innerhalb der EU sind nun mit dem Straßennetz zu
vergleichen. Die großen „Autobahnen“ (Höchstspannungsnetze = 380
KV-Leitungen) gehören in
der Regel den großen Landesgesellschaften. Die „Landstraßen“ wiederum sind
Eigentum der kleinen Regionalversorgungsunternehmen. Bei der Fremdnutzung der
jeweiligen Strecken fällt nun, ein Durchleitungsentgelt „Mautgebühr“ an,
das dem Besitzer des Netzes bezahlt werden muss.
Manche Staaten mit liberalisierten Strommärkten haben das System des
regulierten Zuganges gewählt. Hier werden die Durchleitungsentgelte von einer
Regulierungsbehörde festgesetzt.
In Österreich wird der „verhandelte Netzzugang“ angewendet. Hier werden
privatwirtschaftlich ausgehandelte Entgelte benutzt.
Abb.2: Stromverbundsysteme in Europa
Aus: Stromwirtschaft im Wettbewerb. Lehrerinformationen (o. A.). Arbeitskreis Schulinformation Energie (Hrsg.). 6. S. |
Was bringt der
Wettbewerb?
Im Allgemeinen wird eine Tendenz zu günstigeren
Strompreisen erwartet. Hier sind derzeit jedoch nur die Industrie und andere Großkunden
begünstigt. Aber auch private Haushalte und andere Kleinverbraucher werden in
Zukunft von den geänderten Marktbedingungen profitieren. In Europa zeigen sich
in diesem Bereich derzeit neue Entwicklungen. So schließen sich beispielsweise
in Deutschland via Internet Haushalte zu Einkaufsgemeinschaften zusammen und
verhandeln mit Stromanbietern einen billigeren Strompreis aus.
Die sinkenden Strompreise führen jedoch weg von den bisherigen Energiesparbemühungen.
Dies war bereits in den Anfängen der Strommarktliberalisierung Grund zu
Protesten für die Umweltschützer.
Da jedoch auch die Umwelt in der Europäischen Union eine nicht geringe Rolle
spielt, kam es zu einer einheitlichen Förderpolitik für die Elektrizitätserzeugung
aus erneuerbaren Energieträgern („grüner Strom“).
In Österreich wird die Förderung der erneuerbaren Energieträger durch die so
genannte 3 % Regelung im EIWOG unterstützt. Diese Regelung bestimmt, dass
Betreiber von Verteilernetzen ab dem Jahr 2005 mindestens 3 % der Kunden
gelieferten Strommenge aus erneuerbaren Energieträgern, wie Biomasse, Deponie-
und Klärgas, geothermische Energie, Wind- und Sonnenenergie beziehen müssen.
Von dieser Regelung ist die Wasserkraft, als erneuerbarer Energieträger, jedoch
ausgenommen.
In der Novelle zum EIWOG ist auch festgelegt, dass zusätzlich 7 % der
Stromaufbringen eines Energieunternehmens aus Kleinwasserkraftwerken stammen müssen.
Ein Wirtschaftszweig ändert
sich
Durch die Liberalisierung ändern sich die
Grundstrukturen der Elektrizitätswirtschaft. Es treten nun an Stelle der
geschlossenen Versorgungsgebiete mit Strompreisen, die durch die
Stromgestehungskosten festgelegt wurden, ein offener Strommarkt mit
Marktpreisen, die sehr vom Wettbewerb abhängig sind.
Eine Folge des entstehenden Wettbewerbes ist nun die veränderte
Unternehmenslandschaft in der Energiebranche. Die Betriebe müssen nun ebenso
marktwirtschaftliche Detail beachten, wie es Betriebe in nicht- monopolisierten
Bereichen bereits seit jeher tun müssen. Beispielsweise zwingt ein striktes
Kostenmanagement die Energieunternehmen zu Rationalisierungsmaßnahmen im
Personalbereich und bei den Sachinvestitionen.
In den Vordergrund tritt nun der Kunde, der mit Marketingmaßnahmen und mit
verlockenden Verträgen geworben wird. Viele Energieunternehmen bieten nun
Contracting-Verträge an, die alle Energiedienstleistungen beinhalten, die es
rund um Wärme, Kälte und Beleuchtung gibt. Somit wird dieser Bereich auch zum
Dienstleistungssektor.
Um in diesem doch sehr
harten und vor allem ungewohnten Wettbewerb bestehen zu können, schließen sich
viele Firmen zu Holding zusammen. Hier werden die wesentlichen strategischen
Handels- und Führungsaufgaben gemeinsam durchgeführt, jedoch die einzelnen
Geschäftsfelder, wie Stromerzeugung, Netzbetrieb, Strommarketing und
Stromhandel werden zu rechtlichen selbstständigen Unternehmen unter dem Dach
der Holding. Aufgrund dieser Umwandlung der Betriebe können diese kleinen
Unternehmen nun schneller auf den Markt reagieren
Viele andere österreichische
Energieunternehmen schließen ebenfalls Kooperationen und strategische
Partnerschaften um sich für den Wettbewerb zu stärken. So tritt die e&s,
eine Allianz der niederösterreichischen EVN, der Wienstrom und der Linzer ESG,
als Vertriebsunternehmen am österreichischen Markt auf.
Auch in Deutschland sind, bedingt durch die Liberalisierung, verstärkt Fusionen
und Kooperationen von Energieunternehmen zu bemerken. So verschmelzen auch die
beiden großen Energie- und Spezialchemiekonzerne VEBA & VIAG zu einem
Konzern der im deutschen Strommarkt derzeit die Nummer 1 und die Nummer 3 in
Europa sein wird.
Weitere 2 große deutsche Energiekonzerne, RWE und VEW, befinden sich derzeit
(Stand Juni 2000) in der großen Verhandlungsphase über die Fusion. Durch
diesen Zusammenschluss wird ein Energiekonzern mit einem Stromabsatz von etwa
210.000 GWh entstehen, der den fusionierten VEBA & VIAG Konzern in der
Marktposition noch übertreffen wird.
Strom, das neue Geschäftsfeld
auf dem Markt?
Neben den Veränderungen innerhalb der
Energieunternehmen werden auch zunehmend Eingriffe von außen bemerkbar. Auf dem
Strommarkt erscheinen immer mehr Stromerzeuger. So können beispielsweise
Hersteller von Kraftwerken diese selbst als „Independent Power Producer“
betreiben und den erzeugten Strom direkt vermarkten.
Weiters tauchen am Markt immer mehr Stromhandlesfirmen auf, die weder über
Kraftwerke noch über eigene Leitungen verfügen.
Am Ende dieser Entwicklungen steht die Strombörse. Weltweit gibt es bereits
viele Strombörsen und so befinden sich auch in Deutschland gerade zwei Strombörsen
in Frankfurt und in Leipzig im Aufbau. In Norwegen gibt es beispielsweise seit
dem Beginn er 90er Jahre den liberalisierten Strommarkt. Hier können sich die
Kunden wöchentlich den Stromlieferanten an der Börse auswählen.
Auch in Österreich wird zur Zeit geprüft, ob eine eigene Strombörse
wirtschaftlich sinnvoll ist.
Literatur
Stromwirtschaft im Wettbewerb. Lehrerinformationen (o. A.). Arbeitskreis
Schulinformation Energie (Hrsg.).
6. S.
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