Mit einer Versicherung wollen wir uns gegen einen möglichen Schaden
absichern. Es ist aber nicht möglich, sich gegen alle drohenden Gefahren
zu versichern. (z.B.: Krieg) Für die Versicherbarkeit eines Risikos
wurden bestimmte Kriterien festgelegt. Nur wenn diese erfüllt werden,
ist die Versicherungsanstalt bereit, einen Vertrag abzuschließen.
Am Beispiel der Gefahr "Blitzschlag" sollen die Kriterien
erklärt werden.
- Zufälligkeit: Ein Blitz trifft ein Haus unvorhersehbar
und zufällig.
- Schätzbarkeit: Mit Hilfe von Statistiken
kann geschätzt werden, wie viele Häuser pro Jahr vom Blitz
getroffen werden. Dann lässt sich auch die Höhe der erforderlichen
Versicherungsleistung berechnen.
- Eindeutigkeit: Das Naturereignis "Blitz"
ist genau definiert. Die vereinbarte Versicherungssumme legt die maximale
Entschädigungshöhe fest.
- Unabhängigkeit: Trifft der Blitz ein
Haus, so ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein weiteres Haus getroffen
wird, nicht größer.
- Größe: Alle versicherten Häuser
haben einen ähnlichen Wert. Es besteht also keine Gefahr, dass
durch einen überdimensionalen Einzelschaden die wirtschaftliche
und finanzielle Kapazität des Versicherers überschritten wird.
Die Kriterien "Eindeutigkeit" und "Schätzbarkeit"
machen deutlich, dass versicherbare Gefahren nur jene sind, die in Geld
gemessen werden können. Werte also, die einen Marktpreis haben.
Persönliche, ideelle und immaterielle Werte können daher nicht
versichert werden.
Warum kann man dann aber zum Beispiel eine Lebensversicherung abschließen?
Ein Mensch hat doch keinen Marktwert? In diesem Fall wird zum Beispiel
der mögliche Einkommensausfall infolge eines Todesfalls im Voraus
geschätzt und versichert.
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