Versicherbare Gefahren
   
1. Versicherbare Gefahren
   
2. Risikogemeinschaft
   
3. Übungen
   
   
Mit einer Versicherung wollen wir uns gegen einen möglichen Schaden absichern. Es ist aber nicht möglich, sich gegen alle drohenden Gefahren zu versichern. (z.B.: Krieg) Für die Versicherbarkeit eines Risikos wurden bestimmte Kriterien festgelegt. Nur wenn diese erfüllt werden, ist die Versicherungsanstalt bereit, einen Vertrag abzuschließen.

Am Beispiel der Gefahr "Blitzschlag" sollen die Kriterien erklärt werden.

  • Zufälligkeit: Ein Blitz trifft ein Haus unvorhersehbar und zufällig.
  • Schätzbarkeit: Mit Hilfe von Statistiken kann geschätzt werden, wie viele Häuser pro Jahr vom Blitz getroffen werden. Dann lässt sich auch die Höhe der erforderlichen Versicherungsleistung berechnen.
  • Eindeutigkeit: Das Naturereignis "Blitz" ist genau definiert. Die vereinbarte Versicherungssumme legt die maximale Entschädigungshöhe fest.
  • Unabhängigkeit: Trifft der Blitz ein Haus, so ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein weiteres Haus getroffen wird, nicht größer.
  • Größe: Alle versicherten Häuser haben einen ähnlichen Wert. Es besteht also keine Gefahr, dass durch einen überdimensionalen Einzelschaden die wirtschaftliche und finanzielle Kapazität des Versicherers überschritten wird.

Die Kriterien "Eindeutigkeit" und "Schätzbarkeit" machen deutlich, dass versicherbare Gefahren nur jene sind, die in Geld gemessen werden können. Werte also, die einen Marktpreis haben. Persönliche, ideelle und immaterielle Werte können daher nicht versichert werden.
Warum kann man dann aber zum Beispiel eine Lebensversicherung abschließen? Ein Mensch hat doch keinen Marktwert? In diesem Fall wird zum Beispiel der mögliche Einkommensausfall infolge eines Todesfalls im Voraus geschätzt und versichert.