Risikogemeinschaft und Solidaritätsprinzip
   
1. Versicherbare Gefahren
   
2. Risikogemeinschaft
   
3. Übungen
   
   

Viele sind von der gleichen Gefahr bedroht

Die Grundidee einer Versicherung ist es, den Einzelnen im Schadensfall nicht allein zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass andere ihm helfen, den entstandenen Schaden wieder gut zu machen.

Unser Beispiel "Blitzschlag" soll dir das Prinzip der Solidarität und der Risikogemeinschaft verdeutlichen:
1.000 Hausbesitzer sind von der Gefahr des Blitzschlags bedroht und schließen eine Versicherung ab. Sie bilden damit die Risikogemeinschaft.

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