Beim Bilanzgewinn handelt es sich um den Jahresüberschuss, vermindert
um die Zuweisung zu Rücklagen und vermehrt um die Auflösung von Rücklagen.
Außerdem wird er um einen eventuellen Gewinnvortrag aus den Vorjahr erhöht
bzw. um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr vermindert. Da die Rücklagenbewegungen
sehr von der Unternehmenspolitik abhängig sind und der Gewinn- bzw. Verlustvortrag
mit dem Erfolg des Geschäftsjahres nichts zu tun hat, ist der Bilanzgewinn
bzw. - verlust für Analysezwecke nicht geeignet.