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Altersvorsorge
Allgemein versteht man unter Altersvorsorge ein Bündel von Maßnahmen, das eine Einkommensquelle für das Alter schaffen soll. Bei kapitalgedeckter Altersvorsorge findet dazu ein Ansparprozess statt, der typischerweise eine längere Zeitdauer umfasst (Kapitaldeckungsverfahren). Daher ist der Verfügungsverzicht über die angesparten Mittel ein Merkmal von Altersvorsorge. Über Beitragszahlungen, sowie den Zinseszinsmechanismus wird ein Kapitalstock aufgebaut. Aus diesem kann dann die Versorgung im Alter erfolgen. Je nach Ertrag, Risiko und Liquidität der zugrunde liegenden Anlage unterscheiden sich die so entstehenden Alterseinkommen.
Assistance
Neue, aus Frankreich stammende Dienstleistung, bei der nicht der herkömmliche Versicherungs- und Kostenerstattungsgedanke im Vordergrund steht. Vielmehr besteht die Aufgabe der Assistance darin, dem Kunden in einer aktuellen Notlage unmittelbar zu helfen. Das heißt: weltweite, unbürokratische Hilfe rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen. Geboten werden technische und medizinische Hilfsdienste, sofortige Kostenübernahme-Zusagen gegenüber Leistungserbringern, Beschaffung eines Anwalts und Dolmetschers, Hilfestellung bei Verlust von Reisedokumenten und Reisezahlungsmitteln, bei Diebstahl und Totalschaden, Erkrankung, Unfall und Verletzung. Assistance-Leistungen können Bestandteil einer Verkehrs-Service-Versicherung (Schutzbriefversicherung), einer Auslandsreise-Krankenversicherung oder einer Kraftfahrtversicherung sein.
Berufsunfälle
Berufsunfälle sind Unfälle, die in Ausübung des Dienstes geschehen (auch am Weg von zu Hause in die Arbeit und umgekehrt). Für Unfälle außerhalb der Arbeitszeit besteht kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.
Bezugsberechtigung
Bezugsberechtigung liegt vor, wenn eine Lebens- oder Unfallversicherung zugunsten eines Dritten abgeschlossen wird. Eine unwiderrufliche Bezugsberechtigung kann im Gegensatz zur widerruflichen Bezugsberechtigung nur mit Zustimmung des Begünstigten geändert werden.
Erstrisikoversicherung
Ein Schaden wird bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ohne Rücksicht auf eine allfällige Unterversicherung entschädigt.