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Altersvorsorge |
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Allgemein versteht man unter Altersvorsorge ein Bündel von
Maßnahmen, das eine Einkommensquelle für das Alter schaffen
soll. Bei kapitalgedeckter Altersvorsorge findet dazu ein Ansparprozess
statt, der typischerweise eine längere Zeitdauer umfasst (Kapitaldeckungsverfahren).
Daher ist der Verfügungsverzicht über die angesparten Mittel
ein Merkmal von Altersvorsorge. Über Beitragszahlungen, sowie
den Zinseszinsmechanismus wird ein Kapitalstock aufgebaut. Aus diesem
kann dann die Versorgung im Alter erfolgen. Je nach Ertrag, Risiko
und Liquidität der zugrunde liegenden Anlage unterscheiden sich
die so entstehenden Alterseinkommen. |
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Assistance |
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Neue, aus Frankreich stammende Dienstleistung, bei der nicht der
herkömmliche Versicherungs- und Kostenerstattungsgedanke im Vordergrund
steht. Vielmehr besteht die Aufgabe der Assistance darin, dem Kunden
in einer aktuellen Notlage unmittelbar zu helfen. Das heißt:
weltweite, unbürokratische Hilfe rund um die Uhr, auch an Wochenenden
und Feiertagen. Geboten werden technische und medizinische Hilfsdienste,
sofortige Kostenübernahme-Zusagen gegenüber Leistungserbringern,
Beschaffung eines Anwalts und Dolmetschers, Hilfestellung bei Verlust
von Reisedokumenten und Reisezahlungsmitteln, bei Diebstahl und Totalschaden,
Erkrankung, Unfall und Verletzung. Assistance-Leistungen können
Bestandteil einer Verkehrs-Service-Versicherung (Schutzbriefversicherung),
einer Auslandsreise-Krankenversicherung oder einer Kraftfahrtversicherung
sein. |
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Berufsunfälle |
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Berufsunfälle sind Unfälle, die in Ausübung des Dienstes
geschehen (auch am Weg von zu Hause in die Arbeit und umgekehrt).
Für Unfälle außerhalb der Arbeitszeit besteht kein
Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. |
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Bezugsberechtigung |
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Bezugsberechtigung liegt vor, wenn eine Lebens- oder Unfallversicherung
zugunsten eines Dritten abgeschlossen wird. Eine unwiderrufliche Bezugsberechtigung
kann im Gegensatz zur widerruflichen Bezugsberechtigung nur mit Zustimmung
des Begünstigten geändert werden. |
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Erstrisikoversicherung |
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Ein Schaden wird bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
ohne Rücksicht auf eine allfällige Unterversicherung entschädigt. |
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