Freizeitunfälle |
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Für Unfälle außerhalb der Arbeitszeit besteht kein
Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. |
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Gefahrengemeinschaft |
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Kennzeichnet den Grundgedanken jeder Versicherung: die Bedrohung
einer Mehrheit von Personen durch ein und dieselbe Gefahr, deren
Verwirklichungsrisiko vom Versicherer gegen Zahlung von Versicherungsbeiträgen
übernommen wird.
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Generationenvertrag |
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Grundprinzip nicht Vertrag im Rechtssinn der gesetzlichen Rentenversicherung,
wonach die Jüngeren für die Alten die Renten finanzieren.
Die aktiv im Berufsleben Stehenden sorgen mit ihren Beiträgen
für den Lebensunterhalt der Rentner. Sie tun dies im Vertrauen
darauf, dass später einmal in gleicher Weise für sie gesorgt
wird. |
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Geschädigter (Dritter) |
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In der Haftpflichtversicherung besteht ein (Versicherungs-)Vertragsverhältnis
zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Die Entschädigungsleistung
erhält jedoch der geschädigte Dritte. |
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Gesetz der großen Zahl |
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"Grundgesetz" der Versicherungswirtschaft, wahrscheinlichkeitstheoretische
Vorhersage über den künftigen Schadenverlauf: Je größer
die Zahl der erfassten Personen, Güter und Sachwerte, die von
der gleichen Gefahr bedroht sind, desto geringer ist der Einfluss
von Zufälligkeiten. Betrachtungen über den Zufall beim Würfelspiel
führten zum Entstehen der Wahrscheinlichkeitsrechnung, mit deren
Hilfe Voraussagen über die Häufigkeit von Zufallsereignissen
möglich sind. Als eigentlicher Schöpfer der Wahrscheinlichkeitsrechnung
gilt der Franzose Blaise Pascal (1623-1662). Das Gesetz der großen
Zahl sagt nichts darüber aus, wer von einem Schaden getroffen
wird, wohl aber, wie viele der in der Risikogemeinschaft Zusammengeschlossenen
von einem bestimmten Unglücksfall ereilt werden. |
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Grüne Karte |
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Die Grüne Karte bestätigt einen aufrechten Kfz-Haftpflicht-Versicherungsschutz
gültig in den angeführten Ländern im erforderlichen
Umfang für ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug. |
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