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Freizeitunfälle
Für Unfälle außerhalb der Arbeitszeit besteht kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.
Gefahrengemeinschaft

Kennzeichnet den Grundgedanken jeder Versicherung: die Bedrohung einer Mehrheit von Personen durch ein und dieselbe Gefahr, deren Verwirklichungsrisiko vom Versicherer gegen Zahlung von Versicherungsbeiträgen übernommen wird.

Generationenvertrag
Grundprinzip nicht Vertrag im Rechtssinn der gesetzlichen Rentenversicherung, wonach die Jüngeren für die Alten die Renten finanzieren. Die aktiv im Berufsleben Stehenden sorgen mit ihren Beiträgen für den Lebensunterhalt der Rentner. Sie tun dies im Vertrauen darauf, dass später einmal in gleicher Weise für sie gesorgt wird.
Geschädigter (Dritter)
In der Haftpflichtversicherung besteht ein (Versicherungs-)Vertragsverhältnis zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Die Entschädigungsleistung erhält jedoch der geschädigte Dritte.
Gesetz der großen Zahl
"Grundgesetz" der Versicherungswirtschaft, wahrscheinlichkeitstheoretische Vorhersage über den künftigen Schadenverlauf: Je größer die Zahl der erfassten Personen, Güter und Sachwerte, die von der gleichen Gefahr bedroht sind, desto geringer ist der Einfluss von Zufälligkeiten. Betrachtungen über den Zufall beim Würfelspiel führten zum Entstehen der Wahrscheinlichkeitsrechnung, mit deren Hilfe Voraussagen über die Häufigkeit von Zufallsereignissen möglich sind. Als eigentlicher Schöpfer der Wahrscheinlichkeitsrechnung gilt der Franzose Blaise Pascal (1623-1662). Das Gesetz der großen Zahl sagt nichts darüber aus, wer von einem Schaden getroffen wird, wohl aber, wie viele der in der Risikogemeinschaft Zusammengeschlossenen von einem bestimmten Unglücksfall ereilt werden.
Grüne Karte
Die Grüne Karte bestätigt einen aufrechten Kfz-Haftpflicht-Versicherungsschutz gültig in den angeführten Ländern im erforderlichen Umfang für ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug.