Überversicherung |
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Die Versicherungssumme übersteigt den effektiven Wert. Führt
zu höheren Prämien ohne Nutzen, da die Entschädigung
den Versicherungswert nie übersteigen kann. |
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Unfall |
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Als Unfall gilt jedes Ereignis, das vom Willen des Versicherten
unabhängig, plötzlich von außen, mechanisch oder
chemisch auf seinen Körper einwirkt und körperliche Schädigung
oder den Tod eines Versicherten zur Folge hat. Krankheiten gelten
nicht als Unfall.
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Unterversicherung |
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Es liegt Unterversicherung vor, wenn die Versicherungssumme kleiner
ist als der Versicherungswert. |
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Versicherungssumme |
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Finanzielle Obergrenze der Leistung, die der Versicherer zu erbringen
hat. In der Regel entspricht die Versicherungssumme folgendem Wert.
1) Sachversicherung: Neuwert der versicherten Sachen. 2) Haftpflicht:
Summe bis zu der bei Haftung des Versicherungsnehmers die Deckung
übernommen wird. |
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Vorläufige Deckung |
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Sofortiger Versicherungsschutz, der die Zeitspanne bis zum Beginn
des Vertrages Polizzenausfertigung, bzw. -zustellung überbrückt.
Die vorläufige Deckung ist kostenpflichtig. |
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Zeitwert |
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Der Zeitwert wird aus dem Neuwert abzüglich eines Abschlages
entsprechend der Abnützung/Entwertung der versicherten Sache
ermittelt. |
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