GLOSSAR: U - Z
   
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Überversicherung
Die Versicherungssumme übersteigt den effektiven Wert. Führt zu höheren Prämien ohne Nutzen, da die Entschädigung den Versicherungswert nie übersteigen kann.
Unfall
Als Unfall gilt jedes Ereignis, das vom Willen des Versicherten unabhängig, plötzlich von außen, mechanisch oder chemisch auf seinen Körper einwirkt und körperliche Schädigung oder den Tod eines Versicherten zur Folge hat. Krankheiten gelten nicht als Unfall.
Unterversicherung
Es liegt Unterversicherung vor, wenn die Versicherungssumme kleiner ist als der Versicherungswert.
Versicherungssumme
Finanzielle Obergrenze der Leistung, die der Versicherer zu erbringen hat. In der Regel entspricht die Versicherungssumme folgendem Wert. 1) Sachversicherung: Neuwert der versicherten Sachen. 2) Haftpflicht: Summe bis zu der bei Haftung des Versicherungsnehmers die Deckung übernommen wird.
Vorläufige Deckung
Sofortiger Versicherungsschutz, der die Zeitspanne bis zum Beginn des Vertrages Polizzenausfertigung, bzw. -zustellung überbrückt. Die vorläufige Deckung ist kostenpflichtig.
Zeitwert
Der Zeitwert wird aus dem Neuwert abzüglich eines Abschlages entsprechend der Abnützung/Entwertung der versicherten Sache ermittelt.