| Pflichtversicherung |
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Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung (z.B. Kfz-Haftpflicht). |
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| Polizze |
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Die Polizze ist eine Beweisurkunde für den Inhalt eines Versicherungsvertrages.
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| Regress |
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| Rückgriffsrecht des Versicherers, auf den die Ansprüche
des Schädigers übergegangen sind, gegen den Schädiger. |
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| Risiko |
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Das versicherte Risiko ist der Gegenstand des Versicherungsvertrages,
beschrieben durch das versicherte Subjekt/Objekt, die Gefahren, die
nachteilig auf das Objekt einwirken können, sowie den Versicherungsumfang.
Unter Risiko wird hier die Gefahr bzw. das Wagnis verstanden, die
zum Eintritt des Schadens führen kann. Im Sachbereich wird hierfür
auch der Begriff "versicherte Gefahr" verwendet.
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| Schadenminderungspflicht |
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| Pflicht des Versicherungsnehmers, einen Schaden nach Möglichkeit
abzuwenden oder zu mindern. Dabei sind Weisungen des Versicherers
zu beachten. |
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| Selbstbehalt |
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| Einen Teil des Schadens trägt der Versicherungsnehmer selbst.
Es gibt zwei Arten des Selbstbehaltes. 1) Abzugsfranchise: Ein Teil
des Schadens wird von der Entschädigung in Abzug gebracht. 2)
Integralfranchise: Schäden unter einer bestimmten Summe werden
nicht entschädigt, darüber jedoch in voller Höhe. 3)
Schadenersatzbeitrag: Vereinbarter Beitrag, den der Versicherungsnehmer
zu einer Leistung an Dritte erbringt (Kfz- und Allg. Haftpflicht). |
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| Totalschaden |
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| Übersteigen die Reparaturkosten den Wert einer versicherten
Sache (z.B. Kfz), spricht man von einem Totalschaden. |
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